08.06.2020: Antrag: Bebauungsplan "nördlich Schwarzer Weg" zum Hauptausschuss - an Stelle der Ratssitzung
Das Bündnis möchte, dass bei den Mehrfamilienhäusern mit mehr als zwei Wohneinheiten nicht nur PKW-Stellplätze sondern auch die Mindestzahl der Fahrrad-Stellplätze festgelegt wird.
Ferner soll festgelegt werden, dass die Gärten und Vorgärten begrünt werden und geschotterte Steingärten ausgeschlossen sind.
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss,
TOP: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 60 Nördlich Schwarzer Weg
hier:
1. Beschluss über die Bedenken und Anregungen gem. § 13 a Abs. 3 Ziff. 2 BauGB
2. Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Begründung des Antrags
Wer angesichts der Klimaveränderungen Alternativen zum Autoverkehr schaffen möchte, muss Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen stärker als bisher in den Blick nehmen. Eine Möglichkeit dazu sind Festsetzungen für Stellplätze in den Bebauungsplänen. Diese nur auf PKW-Stellplätze zu beschränken ist nicht mehr zeitgemäß.
Ein großes Problem stellen angesichts der immer stärkeren Trockenheit und Hitze vor allem in den Sommermonaten geschotterte Steingärten dar. Diese haben keinen Kühlungseffekt durch Wasserverdunstung von Pflanzen. Im Gegenteil führen sie zu einer zusätzlichen Aufheizung. Zudem sind Schottergärten für heimische Insektenarten völlig wertlos.
Erfahrungen zeigen ferner, dass sie auf Dauer keineswegs pflegeleicht sind.
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