Bündnis Lienen e.V.Teuto schützen - überstürzte Rodungen im FFH-Gebiet stoppen Das Bündnis unterstützt den offenen Brief

Der offene Brief an Dr. Martin Sommer - Landrat Kreis Steinfurt

Am Steinbruch Lienen-Höste sollen nach dem Willen der Betreiberfirma umfangreiche Rodungsarbeiten durchgeführt werden. Dadurch würde ökologisch wertvoller Buchenwald zerstört, ohne dass diese Rodungen aus dem Betrieb heraus zu begründen wären.

Wir bitten Sie daher um die einstweilige Sicherung der heute noch verbliebenden ca. 5 ha Buchenwaldfläche auf der in 1999 genehmigten Abbaufläche im Steinbruch Lienen-Höste. Für diesen Steinbruch ist der Kreis Steinfurt zuständig. Nach rechtskräftiger Genehmigungssituation dürfen die Waldbestände nur jeweils in der Größe abgeholzt werden, wie dieses für den Betriebsablauf erforderlich ist. Diese Bedingung ist im vorliegenden Fall jedoch nicht erfüllt.

Durch eine Fortführung der Rodungsarbeiten in Kenntnis dieser Umstände würden gewichtige unionsrechtlich geschützte Gemeinwohlbelange des Gebiets- und Artenschutzes irreversibel und ohne jede Not beeinträchtigt. Es ist nicht gerechtfertigt, durch die heute betrieblich offensichtlich noch auf lange Zeit nicht erforderliche Rodung für die Firma vollendete Tatsachen zu schaffen, die mit einem Substanzverlust des Gebietes einhergehen. Das jetzt zur Rodung anstehende Gebiet hat unzweifelhaft die gleiche ökologische Qualität wie das übrige FFH-Gebiet und liegt inmitten dieses FFH-Gebietes.

Aktuell sind noch ca. 5 ha Buchenwald innerhalb der genehmigten Abbaufläche in Lienen-Höste für den Funktionserhalt des FFH-Gebietes vorhanden, die Firma Dyckerhoff GmbH möchte mit der Abholzung dieser Fläche jedoch bald nach Ende der Brutsaison (ab 1.10.2020) beginnen, die Fällarbeiten sollen bis 2021 abgeschlossen sein (siehe Entfristungsantrag).

Das Begehren der Firma, die verbleibenden Waldflächen zeitnah zu roden steht jedoch im krassen Widerspruch zu den getätigten Aussagen im Entfristungsantrag. Hier hat die Firma detailliert argumentiert, dass eine Entfristung der Genehmigung vom 25.2.1999 erforderlich sei, weil sich die Abbautätigkeit im Steinbruch um ca. 20 Jahre verschoben hat.

Der Bezirksregierung Münster und dem Kreis Steinfurt obliegen die Schutzpflichten nach der FFH-Richtlinie, hierbei handelt es sich um eine laufende Verpflichtung, in der auch der Vollzug bestehender Genehmigungen auf ihre Verträglichkeit mit dem Gebiet laufend zu überprüfen sind.

Wir fordern daher den Kreis Steinfurt auf, den Schutz der Waldfläche sicher zu stellen. Ein Schreiben mit ähnlichem Wortlaut der Bürgerinitiative Pro Teuto, das wir ausdrücklich unterstützen, ist bereits beim Kreis eingegangen.

Mit freundlichen Grüßen,

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreisverband Steinfurt

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